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   VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461   

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VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461 (https://dejure.org/2022,22082)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.05.2022 - B 7 E 22.461 (https://dejure.org/2022,22082)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - B 7 E 22.461 (https://dejure.org/2022,22082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3; LFGB § 40 Abs. 1a S. 4
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Information der Öffentlichkeit bei Verstößen betreffend das Lebensmittelrecht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    Soweit etwaige zu einer Verfahrensverzögerung führende Umstände nicht der Sphäre der Behörde - auch während eines gerichtlichen Eilverfahrens -, sondern derjenigen des Lebensmittelunternehmers zuzurechnen sind, sind diese grundsätzlich nicht geeignet, die Unverzüglichkeit der Veröffentlichung in Frage zu stellen (zum Ganzen vgl. VGH BW, B.v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    In der Gesetzesbegründung wird Bezug genommen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.03.2018 (Az.: 1 BvF 1/13), mit dem dem Gesetzgeber aufgegeben wurde, die Dauer der zulässigen Veröffentlichung zu begrenzen.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123, Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Aachen, 24.02.2022 - 7 L 21/22

    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf Internetplattform

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    Daran ändert auch der vom Antragsgegner angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen (B.v. 24.2.2022 - Az. 7 L 21/22 - juris Rn. 32) nichts, da dieser aufgrund der Anonymisierung bei juris keine Rückschlüsse auf die zeitlichen Komponenten ermöglicht.
  • VG Bayreuth, 31.08.2021 - B 7 E 21.945

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 LFGB

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
    Dabei sind Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers "fristverlängernd" zu würdigen (vgl. B.v. 31.08.2021 - B 7 E 21.945 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22

    Unverzüglich; Unverzüglichkeit

    Durch Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten hat die Behörde es in der Hand, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens ein zügiges Beteiligungsverfahren durchzuführen, etwa indem sie die Staatsanwaltschaft - unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - um Rückäußerung innerhalb einer konkret angegebenen Frist - ggf. mit dem Hinweis, dass bei fehlender Rückmeldung innerhalb der Frist angenommen werde, dass keine Einwände gegen die Veröffentlichung bestehen - bittet und/oder jedenfalls den Eingang der Rückäußerung der Staatsanwaltschaft kontrolliert (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 16.5.2022 - B 7 E 22.461 -, juris Rn. 31).
  • VG Bayreuth, 24.10.2022 - B 7 E 22.950

    Kennzeichnungsmängel bei Nahrungsergänzungsmitteln, Hinreichende Bestimmtheit des

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist dabei auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen, wobei freilich angesichts der notwendigen Sachaufklärung und eines angemessenen Prüfungs- und Überlegungszeitraums eine ins Auge gefasste Veröffentlichung innerhalb von wenigen Wochen regelmäßig noch unverzüglich sein dürfte (vgl. hierzu ausführlich: VG Bayreuth, B.v. 4.1.2022 - B 7 E 21.1321 - juris Rn. 21 ff. sowie VG Bayreuth, B.v. 31.8.2021 - B 7 E 21.945 - juris Rn. 42 ff.; VG Bayreuth, B.v. 16.5.2022 - B 7 E 22.461 - juris Rn. 25 ff., jeweils m.w.N.).
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