Rechtsprechung
VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461 |
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VwGO § 123; LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3; LFGB § 40 Abs. 1a S. 4
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Information der Öffentlichkeit bei Verstößen betreffend das Lebensmittelrecht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20
Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Soweit etwaige zu einer Verfahrensverzögerung führende Umstände nicht der Sphäre der Behörde - auch während eines gerichtlichen Eilverfahrens -, sondern derjenigen des Lebensmittelunternehmers zuzurechnen sind, sind diese grundsätzlich nicht geeignet, die Unverzüglichkeit der Veröffentlichung in Frage zu stellen (zum Ganzen vgl. VGH BW, B.v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 m.w.N.). - BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
In der Gesetzesbegründung wird Bezug genommen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.03.2018 (Az.: 1 BvF 1/13), mit dem dem Gesetzgeber aufgegeben wurde, die Dauer der zulässigen Veröffentlichung zu begrenzen. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
- VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66
Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris). - OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123, Rn. 26 m.w.N.). - VG Aachen, 24.02.2022 - 7 L 21/22
Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf Internetplattform …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Daran ändert auch der vom Antragsgegner angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen (B.v. 24.2.2022 - Az. 7 L 21/22 - juris Rn. 32) nichts, da dieser aufgrund der Anonymisierung bei juris keine Rückschlüsse auf die zeitlichen Komponenten ermöglicht. - VG Bayreuth, 31.08.2021 - B 7 E 21.945
Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 LFGB
Auszug aus VG Bayreuth, 16.05.2022 - B 7 E 22.461
Dabei sind Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers "fristverlängernd" zu würdigen (vgl. B.v. 31.08.2021 - B 7 E 21.945 - juris).
- OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22
Unverzüglich; Unverzüglichkeit
Durch Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten hat die Behörde es in der Hand, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens ein zügiges Beteiligungsverfahren durchzuführen, etwa indem sie die Staatsanwaltschaft - unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - um Rückäußerung innerhalb einer konkret angegebenen Frist - ggf. mit dem Hinweis, dass bei fehlender Rückmeldung innerhalb der Frist angenommen werde, dass keine Einwände gegen die Veröffentlichung bestehen - bittet und/oder jedenfalls den Eingang der Rückäußerung der Staatsanwaltschaft kontrolliert (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 16.5.2022 - B 7 E 22.461 -, juris Rn. 31). - VG Bayreuth, 24.10.2022 - B 7 E 22.950
Kennzeichnungsmängel bei Nahrungsergänzungsmitteln, Hinreichende Bestimmtheit des …
Nach der Rechtsprechung der Kammer ist dabei auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen, wobei freilich angesichts der notwendigen Sachaufklärung und eines angemessenen Prüfungs- und Überlegungszeitraums eine ins Auge gefasste Veröffentlichung innerhalb von wenigen Wochen regelmäßig noch unverzüglich sein dürfte (…vgl. hierzu ausführlich: VG Bayreuth, B.v. 4.1.2022 - B 7 E 21.1321 - juris Rn. 21 ff. sowie VG Bayreuth, B.v. 31.8.2021 - B 7 E 21.945 - juris Rn. 42 ff.; VG Bayreuth, B.v. 16.5.2022 - B 7 E 22.461 - juris Rn. 25 ff., jeweils m.w.N.).